Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten ausweisen und deshalb Hilfe von anderen benötigen. Dabei sind nur solche Personen pflegebedürftig, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen sowie gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftgkeit muss auf Dauer, das heißt für mindestens sechs Monate bestehen. Es entscheidet der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen.
Pflegegrad Leistungen ab 2017 je Monat
1 -
2 316,00 €
3 545,00 €
4 728,00 €
5 901,00 €
Pflegegrad Leistungen ab 2017 je Monat
1 - 2 689,00 €
3 1298,00 €
4 1612,00 €
5 1995,00 €
Pflegesachleistungen werden für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt.
Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden, dies entspricht einer "Kombi-Leistung".
Pflegegrad Leistungen ab 2017 je Monat
alle Pflegegrade 40,00 €
Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel: Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Pflegegrad Leistungen ab 2017 je Monat
2 - 5 1.612,00 Euro
Der Anspruch besteht je Kalenderjahr für längstens 6 Wochen (bis zu 2.418,00 Euro) bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege.
Pflegegrad Leistungen ab 2017 je
Maßnahme bis zu
alle Pflegegrade 4.000 Euro
Der Betrag erhöht sich, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen.
Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen.
Pflegegrad Leistungen 2017 je Monat
jeder 125,00 Euro
Quelle: AOK Plus 12/16 (alle Angaben sind ohne Gewähr)