Die Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten ausweisen und deshalb Hilfe von anderen benötigen. Dabei sind nur solche Personen pflegebedürftig, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen sowie gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, das heißt für mindestens sechs Monate bestehen. Es entscheidet der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen.

Die Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten ausweisen und deshalb Hilfe von anderen benötigen. Dabei sind nur solche Personen pflegebedürftig, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen sowie gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, das heißt für mindestens sechs Monate bestehen. Es entscheidet der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen.

Übersicht zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Stand 06.10.2021

Pflegegeld

Pflegebedürftigkeit in Gradenmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2316 €
Pflegegrad 3545 €
Pflegegrad 4728 €
Pflegegrad 5901 €

Pflegesachleistung für häusliche Pflege

Pflegebedürftigkeit in Gradenmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2724 €
Pflegegrad 31.363 €
Pflegegrad 41.693 €
Pflegegrad 52.095 €

Pflegesachleistungen werden für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden, dies entspricht einer „Kombi-Leistung“.

Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftigkeit in Gradenmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 – 540 €

Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel: Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Pflegebedürftigkeit in Gradenmaximale Leistungen pro Kalenderjahr
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 – 51.612 €

Der Anspruch besteht je Kalenderjahr für längstens 6 Wochen (bis zu 2.418,00 Euro) bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege.

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Pflegebedürftigkeit in Gradenmaximale Leistungen je Maßnahme
Pflegegrad 1 – 54.000 €

Der Betrag erhöht sich, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen. Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen.

Leistungen für die teilstationäre Pflege / Tagespflege

Wieviel Geld Sie bekommen, ist abhängig von ihrem Pflegegrad. Haben Sie den Pflegegrad 1, kommen die 125 € Entlastungsbeitrag zur Geltung. Dieser Betrag deckt etwa einen Einsatz in der teilstationären Pflege ab oder kann für Leistung der Tagespflege wie Unterkunft und Verpflegung verwendet werden.

In den Pflegegraden 2 bis 5 leistet die Pflegekasse folgende Beiträge. Die Leistung kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden:

Pflegebedürftigkeit in Gradenmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 2689 €
Pflegegrad 31.298 €
Pflegegrad 41.612 €
Pflegegrad 51.995 €

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftigkeit in Gradenmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 – 5125 €